Fluchtgefahr, Ausländer; Gestellungspflicht; Wohnsitz im Ausland
OLG Hamm, Beschluss vom 15.04.2004 - Aktenzeichen 2 Ws 111/04
DRsp Nr. 2004/7426
Fluchtgefahr, Ausländer; Gestellungspflicht; Wohnsitz im Ausland
»Bei ausländischen Tatverdächtigen, die sich ohne Fluchtwillen in ihren Heimatstaat begeben haben und sich dort aufhalten, ist ein "Sich-Entziehen" i.S.v. § 112 Abs. 2 Nr. 2StPO dann anzunehmen, wenn ein im Ausland wohnhafter ausländischer Beschuldigter erklärt, dass er sich einem in Deutschland gegen ihn laufenden Strafverfahren nicht stellen werde.«