1. Das Verfahren wird auf den Senat übertragen.
2. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
3. Der Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Landgerichts vom 15. November 2007 wird dahingehend abgeändert, dass dem Pflichtverteidiger weitere 55,93 EUR aus der Staatskasse zu erstatten sind.
4. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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