Die bei der rechtsmedizinischen Untersuchung des Zeugen Torsten H. am 07.11.2009 durch den Rechtsmediziner Dr. L. und die bei der Untersuchung anwesenden Polizeibeamten Sch. und He. gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere die äußeren Feststellungen an der Person des Zeugen und die dabei angefertigten Lichtbilder (Blatt 636/5 bis 336/9, Sonderband Hooligans IV d) unterliegen einem Verwertungsverbot und sind daher nicht zu verwerten.
I.
Nach vorläufiger Bewertung der Kammer liegt der Untersuchung des Zeugen Torsten H. folgender Sachverhalt zugrunde:
Torsten H. war am 31.10.2009 bei dem unter Ziffer ll.2.g. angeklagten Ereignis als Teilnehmer auf Frankfurter Seite beteiligt und hat in diesem Zusammenhang Verletzungen erlitten. Zuletzt befand er sich am 06. und 07.11.2009 im Universitätsklinikum Frankfurt/Main in stationärer Behandlung.
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