Der Haftbefehl des Amtsgerichts - Schöffengericht Landstuhl vom 29.01.2004 wird aufgehoben.
Die Beschwerde des Angeklagten vom 29.02.2004 war in einen Antrag auf Haftprüfung gem. § 117 Abs. 1 StPO umzudeuten, nachdem mit Erlass des Verweisungsbeschlusses des Amtsgerichts - Schöffengericht - Landstuhl vom 29.01.2004 nunmehr das Strafverfahren gegen den Angeklagten beim Landgericht Zweibrücken anhängig (§ 270 StPO) und dieser Verweisungsbeschluss grundsätzlich bindend ist.
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|