Verfahrensverzögerung durch Einlegung einer Berufung durch die Staatsanwaltschaft ohne sachlichen Grund
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2004 - Aktenzeichen 1 Ss 150/03
DRsp Nr. 2004/14927
Verfahrensverzögerung durch Einlegung einer Berufung durch die Staatsanwaltschaft ohne sachlichen Grund
Wird der Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen verurteilt und legt er hiergegen Revision ein, so stellt es eine nicht gerechtfertigte Verfahrensverzögerung durch die Strafverfolgungsbehörden dar, wenn die Staatsanwaltschaft eine Strafmaßberufung einlegt, obwohl deren Voraussetzungen ersichtlich nicht vorliegen.