Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verletzung von Verfahrensgrundrechten im Strafprozess anlässlich der Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch.
I. Der Beschwerdeführer ist durch das Landgericht am 17. Juni 2005 u. a. wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.
Am letzten Verhandlungstag hatte der Sitzungsstaatsanwalt nach seinem Schlussvortrag beantragt, den ausgesetzten Haftbefehl gegen den Beschwerdeführer wieder in Vollzug zu setzen. Nach Angaben des Beschwerdeführers hat die Vorsitzende der Strafkammer daraufhin erklärt, diesem Antrag im Falle einer Verurteilung folgen zu wollen. Er - der Beschwerdeführer - solle sich deshalb "in der Nähe" aufhalten.
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