LG Berlin - Beschluss vom 10.07.2006 ((525) 4 Op Js 754/04 KLs (39/04))
I. Soweit die Urkundsbeamtin nach Nr. 4103, 4102 Nr. 1 VV RVG geltend gemachte Gebühren abgesetzt hat, hat sie ausgeführt, dass für die Haftbefehlsverkündung am 11.05.2004 eine Terminsgebühr nicht entstanden sei. Eine [...]