OLG Braunschweig, vom 18.03.1994 - Vorinstanzaktenzeichen VAs 2/94
OLG Braunschweig, vom 29.03.1994 - Vorinstanzaktenzeichen Ws 43/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
BVerfG, Beschluß vom 11.07.1994 - Aktenzeichen 2 BvR 777/94
DRsp Nr. 1995/49
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
1. Es verstößt weder gegen das allgemeine Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1GG), noch gegen die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4GG, wenn § 23EGGVG dahingehend ausgelegt wird, daß die Versagung von Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft nicht gesondert anfechtbar ist.
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