BVerfG - Beschluß vom 26.05.1976 (2 BvR 294/76)
A. I. Die Beschwerdeführerin betreibt in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft einen Verlag, in dem sie ua die Zeitschrift 'Quick' herausgibt. Sie unterhält Geschäftsräume in Hamburg, München und Bonn. Leiter ihres [...]