Fehlende Angabe der Schuldform im Bußgeldbescheid; erforderlicher Hinweis des Gerichts auf Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts bei Verurteilung wegen Vorsatzes
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.07.1999 - Aktenzeichen 1 Ss (OWi) 60 B/99
DRsp Nr. 2004/1319
Fehlende Angabe der Schuldform im Bußgeldbescheid; erforderlicher Hinweis des Gerichts auf Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts bei Verurteilung wegen Vorsatzes
Fehlt im Bußgeldbescheid die Angabe der Schuldform, ist in der Regel von dem Vorwurf fahrlässigen Handelns auszugehen; eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat ohne Hinweis des Gerichts auf eine Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes stellt einen Verstoß gegen § 46 Abs. 1OWiG i.V.m. § 265 Abs. 1StPO dar.