Umsatzsteuerhinterziehung bei Berichtigung einer Rechnung - Rücktritt vom Versuch - Selbstanzeige
BayObLG, Beschluss vom 09.01.2002 - Aktenzeichen 4 St RR 132/01
DRsp Nr. 2002/9137
Umsatzsteuerhinterziehung bei Berichtigung einer Rechnung - Rücktritt vom Versuch - Selbstanzeige
»1. Der Umstand, dass die Berichtigung einer Rechnung noch nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG möglich ist, schiebt den Zeitpunkt der Beendigung der Umsatzsteuerhinterziehung nicht hinaus.2. Die durchgeführte Berichtigung einer solchen Rechnung wirkt nur dann als Rücktritt vom Versuch im Sinne des § 24 Abs. 1StGB oder als Selbstanzeige im Sinne des § 371AO, wenn auch die zeitliche Schranke einer dieser Normen eingehalten ist.«