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BVerfG - Beschluss vom 20.03.2007 (2 BvR 51/07)

Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Pauschgebühr

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist unbegründet. 1. Die Ablehnung der Bewilligung der [...]
BVerfG - Beschluss vom 10.01.2007 (2 BvR 2557/06)

Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde

1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde ist teilweise unzulässig, darüber hinaus unbegründet. a) [...]