Autor: Koehl |
Wird die Fahrerlaubnis durch das Strafgericht entzogen, erlischt sie. Sie lebt nicht mit Ablauf der Sperrfrist (zur Sperrfrist Kapitel A8), die das Strafgericht festgesetzt hat, wieder auf. Sie muss neu erteilt werden (§ 20 FeV), was einen begünstigenden Verwaltungsakt darstellt. Häufig wird der Rechtsanwalt, der im Strafverfahren bereits vertreten hat, auch im Verwaltungsverfahren betreffend die Neuerteilung der Fahrerlaubnis mandatiert sein. Die Bedeutung der Fahrerlaubnis für den Betroffenen liegt auf der Hand.
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