3.1.2 Zweck der Maßnahme

Autor: Koehl

C3.2

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis dient ebenso wie die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer und zur Sicherheit des Straßenverkehrs allgemein soll durch das Fahrerlaubniserfordernis sichergestellt werden, dass nur hierfür geeignete Kraftfahrzeugführer am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen. Es geht also darum, die Behörde davon zu überzeugen, dass der Mandant wieder fahrgeeignet ist.