Autor: Scheffer |
Kurzüberblick
Pedelecs erfüllen vom Grundsatz her die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 StVG. Es handelt sich um Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein, so dass sie in diesem Sinne Kraftfahrzeuge wären. |
Es ist aber zu beachten, dass in § 1 Abs. 3 StVG diese Fahrzeuge vom Begriff des Kraftfahrzeugs ausdrücklich ausgenommen werden. |
Auch strafrechtlich werden sie deshalb derzeit nicht als Kraftfahrzeuge erfasst, so dass auch der Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit nicht unter 1,6 ‰ angenommen wird. |
Sachverhalt
Der Beschuldigte M befuhr am Abend des … als Fahrer eines Pedelecs den ... Weg. Dabei wurde er von Polizeibeamten gesehen und überprüft. Es wurde eine BAK von 1,59 ‰ festgestellt. Er bekommt einen Anhörungsbogen der Polizei, in dem ihm der Vorwurf gemacht wird, er habe sich dadurch gem. § 316 StGB strafbar gemacht. Er legt diesen Anhörungsbogen dem Rechtsanwalt R vor.
Was wird Rechtsanwalt R nun unternehmen?
Lösung
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