Autor: Ciccotti |
Das Bundeszentralregister wird unterteilt in das Zentralregister und das Erziehungsregister (§ 1 Abs. 1 BZRG).
Als gesetzliche Grundlage dient das Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Das Bundeszentralregister wird durch das Bundesamt für Justiz als Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn geführt, wobei dieses in ein Zentralregister und ein Erziehungsregister (vgl. § 1 Abs. 1 BZRG) eingeteilt ist.
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