13.1.4 Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister

Autor: Ciccotti

A13.68

Eintragungen über erteilte Fahrerlaubnisse und zugehörige Führerscheine finden sich in den Fahrerlaubnisregistern. Unterschieden werden kann hier in ein örtliches und ein zentrales Register. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) sind alle seit dem 01.01.199979)

ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen anerkannten europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E erfasst.80) Weiter werden hier die sogenannten Dienstfahrerlaubnisse81) von Bundespolizei, Bundeswehr und Polizei gespeichert.82)

13.1.4.1 Gesetzliche Grundlage und führende Behörde

A13.69

Gemäß § 48 Abs. 2 StVG führt das Kraftfahrt-Bundesamt (vgl. dazu obige Ausführungen unter Rdnr. A13.6 ff.) ein Register über Fahrerlaubnisse und Führerscheine, die von den zuständigen Fahrerlaubnisbehörden für den Vollzug des Fahrerlaubnisrechts erteilt worden sind.