4.2.3 Fahrt mit dem Pedelec

Autor: Scheffer

Kurzüberblick

A4.45

Pedelecs erfüllen vom Grundsatz her die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 StVG. Es handelt sich um Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein, so dass sie in diesem Sinne Kraftfahrzeuge wären.

Es ist aber zu beachten, dass in § 1 Abs. 3 StVG diese Fahrzeuge vom Begriff des Kraftfahrzeugs ausdrücklich ausgenommen werden.

Auch strafrechtlich werden sie deshalb derzeit nicht als Kraftfahrzeuge erfasst, so dass auch der Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit nicht unter 1,6 ‰ angenommen wird.

Sachverhalt

Der Beschuldigte M befuhr am Abend des … als Fahrer eines Pedelecs den ... Weg. Dabei wurde er von Polizeibeamten gesehen und überprüft. Es wurde eine BAK von 1,59 ‰ festgestellt. Er bekommt einen Anhörungsbogen der Polizei, in dem ihm der Vorwurf gemacht wird, er habe sich dadurch gem. § 316 StGB strafbar gemacht. Er legt diesen Anhörungsbogen dem Rechtsanwalt R vor.

Was wird Rechtsanwalt R nun unternehmen?

Lösung

A4.46