Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig - 6. Kammer - vom 12. Mai 2023 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
Mit seiner Beschwerde wendet sich der 2002 geborene Kläger dagegen, dass ihm das Verwaltungsgericht durch den angefochtenen, als sogenannter Sammelbeschluss gefassten PKH-Beschluss vom 12. Mai 2023 (Bl. 370 ff. der Gerichtsakte [GA] = Dok. 7 der elektr. EF-Hauptakte) die am 8. März 2023 (Bl. 322 ff. GA) beantragte Prozesskostenhilfe für eine als Untätigkeitsklage erhobene Klage versagt hat.
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