13.1.1 Bundeszentralregister (BZR)

Autor: Ciccotti

A13.2

Das Bundeszentralregister wird unterteilt in das Zentralregister und das Erziehungsregister (§ 1 Abs. 1 BZRG).

13.1.1.1 Gesetzliche Grundlage und führende Behörde

A13.3

Als gesetzliche Grundlage dient das Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Das Bundeszentralregister wird durch das Bundesamt für Justiz als Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn geführt, wobei dieses in ein Zentralregister und ein Erziehungsregister (vgl. § 1 Abs. 1 BZRG) eingeteilt ist.

13.1.1.2 Sinn und Zweck der Registerführung

A13.4