13.1.0 Allgemeines

Autor: Ciccotti

A13.1

Für das Verkehrsstrafrecht sind einige Register von zentraler Bedeutung. Hierzu zählen beispielsweise das Bundeszentralregister (BZR) mit dem ihm zugehörigen Erziehungsregister. Aber gerade auch das Fahreignungsregister (FAER) ist für den im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer von zentraler Bedeutung. Des Weiteren können das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR), das Zentrale und örtliche Fahrerlaubnisregister (ZFER), das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) und auch das Fahrtenschreiberkartenregister (FKR) eine Rolle spielen und sind daher ebenfalls in den Blick zu nehmen.