Autor: Scheffer |
Für eine Verurteilung des Täters muss die Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt festgestellt werden. Dies kann nur durch, soweit erforderlich, Rückrechnung erfolgen. Das bedeutet, dass die BAK zur Tatzeit vom Wert des Entnahmezeitpunkts aus durch Addition hochgerechnet wird. Von Bedeutung können hier verschiedene Wirkungsphasen des Alkohols sein, insbesondere die sogenannte Anflutungsphase, die Resorptionsphase mit Resorptionsabschluss sowie die Eliminationsphase, auch genannt Abbauphase. Resorptionsabschluss ist der Zeitpunkt, in dem der Alkoholanstieg seinen Gipfel erreicht hat und daraufhin in die Abbauphase übergeht.
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