A8.2 Mandatssituation

A8.52

Die Entziehung der Fahrerlaubnis und vor allem die Dauer, die der Führerschein entbehrt werden muss, stellt meistens die größte Belastung für den Täter dar. In der Laiensphäre wird nicht zwischen Strafe und Maßregel unterschieden. Der Täter empfindet den Verlust der Fahrerlaubnis als Strafe. Lässt sich der Schuldspruch und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht vermeiden, ergeben sich hinsichtlich der Dauer und möglicher Ausnahmen von der Sperrfrist Spielräume für die Verteidigung.