5.1.2 Zweck der Maßnahme

Autor: Koehl

C5.4

Die Entziehung der Fahrerlaubnis dient der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer und zur Sicherheit des Straßenverkehrs allgemein soll durch das Fahrerlaubniserfordernis sichergestellt werden, dass nur geeignete Kraftfahrzeugführer am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen. Steht die Ungeeignetheit aufgrund der Nichtbeibringung des geforderten Gutachtens oder aber aufgrund des negativen Gutachtensergebnisses fest, ist die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen.