Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nach Verkauf des unreparierten Fahrzeugs
BGH, Urteil vom 22.11.1977 - Aktenzeichen VI ZR 119/76
DRsp Nr. 1994/5344
Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nach Verkauf des unreparierten Fahrzeugs
Durch den zwischenzeitlichen Verkauf des unreparierten Fahrzeugs wird der Geschädigte grundsätzlich nicht gehindert, eine Abrechnung auf "Reparaturkostenbasis" zu verlangen.