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Ist der Fahrer allein unterwegs und flüchtet das Tier spurlos, fehlt oft der Mindestbeweis für ein Unfallereignis. Ein bloßer Schaden am Fahrzeug reicht ohne zusätzliche Spuren (wie Haare oder Blut) nicht aus. Im Fokus steht die typische Beweisnot des Versicherungsnehmers. Da der Kläger das schädigende Ereignis nicht nachweisen konnte, ging das Risiko zu seinen Lasten. Er erhält keine Entschädigung für zur den möglichen Wildunfall. Das ist nur eine der neu eingearbeitet Entscheidungen im ganzen Werk.
Detaillierte Schadensbegründung
Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit und viele Grüße
Claudia Ehrenfeuchter, Ass.jur, Lektorin