Neu in diesem Update


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Beweislast bei Tierunfällen

Ist der Fahrer allein unterwegs und flüchtet das Tier spurlos, fehlt oft der Mindestbeweis für ein Unfallereignis. Ein bloßer Schaden am Fahrzeug reicht ohne zusätzliche Spuren (wie Haare oder Blut) nicht aus. Im Fokus steht die typische Beweisnot des Versicherungsnehmers. Da der Kläger das schädigende Ereignis nicht nachweisen konnte, ging das Risiko zu seinen Lasten. Er erhält keine Entschädigung für zur den möglichen Wildunfall. Das ist nur eine der neu eingearbeitet Entscheidungen im ganzen Werk.


Außerdem für Sie überarbeitet und aktualisiert:

Detaillierte Schadensbegründung



Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit und viele Grüße

Claudia Ehrenfeuchter, Ass.jur, Lektorin