OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 18.02.2025 (16 B 668/24)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. Juni 2024 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des [...]