I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 12.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1 (79.05), A (79.03, 79.04), B, BE (79.06), C1 (171), C1E und L (174,175) und die Verpflichtung zur Abgabe seines Führerscheins.
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