VGH Bayern - Beschluss vom 05.02.2024 (11 ZB 23.1360)
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 12.500,- EUR festgesetzt. I. Der Kläger wendet [...]