1. Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungsklägerin wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 14.12.2023, Az.
Die Verfügungsbeklagte wird verpflichtet, von dem auf den Namen der Verfügungsklägerin geführten Konto mit der Nr. ..3 einen Betrag von 25.744.438,00 Euro auf das ebenfalls auf den Namen der Verfügungsklägerin geführte Konto bei der Stadtsparkasse M., BIC: ..., IBAN DE..4 unter Angabe des Verwendungszwecks "Umbuchung auf ..." zu übermitteln.
2. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens über die einstweilige Verfügung in beiden Instanzen.
3. Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 25.774.438,00 € festgesetzt.
I.
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