Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 28. Juni 2023-
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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