Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 12. Zivilsenat - vom 21. Dezember 2021 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Anschlussrevision des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 4.000 € festgesetzt (Revision 4.000 €, Anschlussrevision nicht streitwerterhöhend, § 45 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 GKG).
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