Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt xxx xxxxxxxxxxx, Pforzheim, beizuordnen, wird abgelehnt.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. Juli 2023 -
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt.
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