Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Januar 2023 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Beklagten zu 1), 2), 3) und 5) werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 50.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Juni 2019 zu zahlen.
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