Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig - 6. Kammer - vom 12. Mai 2023 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
Mit seiner Beschwerde wendet sich der 2002 geborene Kläger dagegen, dass ihm das Verwaltungsgericht durch den angefochtenen, als sogenannter Sammelbeschluss gefassten PKH-Beschluss vom 12. Mai 2023 (Bl. 370 ff. der Gerichtsakte [GA] = Dok. 7 der elektr. EF-Hauptakte) die am 8. März 2023 (Bl. 322 ff. GA) beantragte Prozesskostenhilfe für eine als Untätigkeitsklage erhobene Klage versagt hat.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|