1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Die Klägerin hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 13.02.2024 wird aufgehoben.
4. Es ist beabsichtigt, den Gegenstandswert des Berufungsverfahrens auf 55.006,89 € festzusetzen.
I.
Die am 16.03.2014 geborene Klägerin macht Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung am 12.04.2016 geltend.
I. II. III. IV.
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