BayObLG, Beschluß vom 07.06.1988 - Aktenzeichen 1 ObOWi 87/88
DRsp Nr. 1998/9810
Abstand zum Vordermann im Straßenverkehr
Der Abstand zum Vordermann ist grundsätzlich nicht so zu bemessen, daß ein Auffahren auch dann vermieden werden kann, wenn der Vordermann plötzlich zum Stillstand abbremst, ohne daß dabei die Bremsleuchten an seinem Fahrzeug aufleuchten.