Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche Erfolglosigkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde
BGH, Urteil vom 16.01.1986 - Aktenzeichen III ZR 77/84
DRsp Nr. 1992/3966
Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche Erfolglosigkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde
»a) Hätte ein Rechtsbehelf den Schaden aus einer Amtspflichverletzung nur teilweise abwenden können, so läßt die schuldhafte Nichteinlegung den Ersatzanspruch nur zum entsprechenden Teil entfallen.b) Die Ursächlichkeit der Nichteinlegung einer Dienstaufsichtbeschwerde ist zu verneinen, wenn festgestellt werden kann, daß der Rechtsbehelf tatsächlich keinen Erfolg gehabt hätte; nicht entscheidend ist dann, ob er nach der Auffassung des erkennenden Gerichts hätte Erfolg haben müssen.«