Autor: Hering |
Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche können nicht im Strafverfahren mit geltend gemacht werden. Der Zivilrichter ist auch nicht an die Feststellungen des Strafrichters gebunden und umgekehrt.
Es erleichtert aber die Regulierung ungemein, wenn zunächst der Ausgang eines etwa gegen den Schädiger anhängigen Strafverfahrens abgewartet wird und dort ein Schuldspruch erfolgt.
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