AG Amberg vom 22.04.1996
4 C 196/96
Normen:
BGB §§ 249, 251 ;
Fundstellen:
SP 1996, 247

AG Amberg - 22.04.1996 (4 C 196/96) - DRsp Nr. 1996/29914

AG Amberg, vom 22.04.1996 - Aktenzeichen 4 C 196/96

DRsp Nr. 1996/29914

1. Die in einer Sachverständigenschätzung enthaltenen Positionen Positionen wie Ersatzteilaufschlag, Kleinersatzteile, Reinigungskosten sowie Verbringungskosten fallen notwendigerweise nicht in jeder Reparaturwerkstatt an. 2. Ist das Unfallfahrzeug fahrfähig und verkehrssicher, reicht zum Nachweis der Nutzungsausfallentschädigung die Vorlage eines das reparierte Fahrzeug zeigendes Lichtbild nicht aus.

Normenkette:

BGB §§ 249, 251 ;
Fundstellen
SP 1996, 247