AG Duisburg-Ruhrort - 04.12.1996 (16 C 29/96) - DRsp Nr. 1998/1512
AG Duisburg-Ruhrort, vom 04.12.1996 - Aktenzeichen 16 C 29/96
DRsp Nr. 1998/1512
1. Dem Geschädigten ist zuzumuten, sich bei dem Autovermietunternehmen nach der günstigsten Art der Anmietung zu erkundigen.2. Im Falle einer längeren Mietzeit sind die kostengünstigeren Normal- oder Pauschaltarife zu wählen.3. Der Abzug für ersparte eigene Betriebskosten ist mit pauschal 10 % anzusetzen.