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1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Kostenstreitwert: 162,68 Euro
Ohne Tatbestand (§ 313 a Abs. 1 ZPO)
Die zulässige Klage ist unbegründet.