AG Homburg-Saar - 27.11.1986 (5 Cs 610/86) - DRsp Nr. 1996/18938
AG Homburg-Saar, vom 27.11.1986 - Aktenzeichen 5 Cs 610/86
DRsp Nr. 1996/18938
Erfolgt eine Verurteilung nach § 316StGB nur, weil der Kraftfahrer den Motor - unter Beobachtung durch Polizeibeamte - anläßt, um das Fahrzeug alsbald in Bewegung zu setzen, so rechtfertigt dies bei günstigem Persönlichkeitsbild nicht die Verhängung eines Fahrverbots.