AG Kiel - Urteil vom 23.07.1996 (107 C 74/96) - DRsp Nr. 1997/6194
AG Kiel, Urteil vom 23.07.1996 - Aktenzeichen 107 C 74/96
DRsp Nr. 1997/6194
Bei geringer Aufprallgeschwindigkeit von 5 - 19 km/h besteht keine ausreichende Wahrscheinlichkeit für eine darauf zurück zu führende Verletzung der Halswirbelsäule, so daß es zu deren Prüfung auch nicht der Hinzuziehung eines medizinischen Sachverständigen bedarf.