AG Landshut - Urteil vom 25.11.1996 (11 C 2090/97) - DRsp Nr. 1998/18287
AG Landshut, Urteil vom 25.11.1996 - Aktenzeichen 11 C 2090/97
DRsp Nr. 1998/18287
1. Der Geschädigte verstößt grundsätzlich nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er den bei einem Unfall total beschädigten Pkw zu dem von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ermittelten Restwert an einen Dritten veräußert.
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