AG Meschede - Urteil vom 19.12.1996 (6 C 594/96) - DRsp Nr. 1997/6204
AG Meschede, Urteil vom 19.12.1996 - Aktenzeichen 6 C 594/96
DRsp Nr. 1997/6204
Bei kurzer Mietzeit ist ein Geschädigter nicht verpflichtet, Vergleichsangebote für Unfallersatzwagen von Firmen einzuholen, die keine Niederlassung in der näheren Umgebung haben. Vielmehr kann der Geschädigte, ohne die Schadensgeringhaltungspflicht zu verletzen, ein Fahrzeug bei einem ortsansässigen Vermieter zum ortsüblichen Tarif anzumieten.