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Rechtsprechung
1986
Sonstige
Sonstige
AG
AG Trier
AG Trier - Urteil vom 21.03.1986
7 C 208/85
Normen:
BGB
§§
249
,
254
Abs.
2
;
Fundstellen:
ZfS 1986, 201
AG Trier - Urteil vom 21.03.1986 (7 C 208/85) - DRsp Nr. 1994/15944
AG Trier,
Urteil
vom 21.03.1986
- Aktenzeichen 7 C 208/85
DRsp Nr. 1994/15944
Die Kosten eines Sachverständigengutachtens sind bei Bagatellschäden bis zu 1000,00 DM nicht erstattungsfähig (hier: 683,00 DM).
Normenkette:
BGB
§§
249
,
254
Abs.
2
;
Hinweise:
So auch AG Mannheim v. 17.12.1985, ZfS 1986, 201 (668,00 DM)
Fundstellen
ZfS 1986, 201
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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