AG Wiesbaden - 31.05.1989 (99 C 1236/88) - DRsp Nr. 1994/15986
AG Wiesbaden, vom 31.05.1989 - Aktenzeichen 99 C 1236/88
DRsp Nr. 1994/15986
Setzt ein zweiter vom Geschädigten hinzugezogener Kfz-Sachverständiger den merkantilen Minderwert höher an, so sind auch die zusätzlichen Sachverständigenkosten zu übernehmen.