AG Wiesbaden - Urteil vom 19.08.1996 (93 C 1014/96 - 20) - DRsp Nr. 1997/6224
AG Wiesbaden, Urteil vom 19.08.1996 - Aktenzeichen 93 C 1014/96 - 20
DRsp Nr. 1997/6224
Auch ein Taxi-Unternehmer darf einen RA mit der Regulierung eines Verkehrsunfallschadens beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Schadensersatzpflicht dem Grunde nach unstreitig ist.