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Rechtsprechung
1994
Sonstige
Sonstige
AG
AG Würzburg
AG Würzburg - Beschluß vom 22.12.1994
157 Cs 372 Js 53066/94
Normen:
StGB
§
69a
Abs.
7
;
Fundstellen:
VerkMitt 1995, 32
AG Würzburg - Beschluß vom 22.12.1994 (157 Cs 372 Js 53066/94) - DRsp Nr. 1995/9526
AG Würzburg,
Beschluß
vom 22.12.1994
- Aktenzeichen 157 Cs 372 Js 53066/94
DRsp Nr. 1995/9526
Eine Nachschulung beim TÜV nach dem Mainzer Modell führt nicht automatisch zu einer Abkürzung der Sperrfrist gem. §
61 a
Abs.
7
StGB
.
Normenkette:
StGB
§
69a
Abs.
7
;
Fundstellen
VerkMitt 1995, 32
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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